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Platzordnung der RC – Monsterdriver in Scharthammer
§ 1 Bahnbenutzung
1. Es dürfen alle Fahrzeuge im Maßstab 1:8 oder kleiner die Bahn benutzen.
2. Die Fahrzeuge dürfen keine Verletzungsgefährdende Teile haben.
3. Die Benutzung der Bahn ist nur Mitgliedern gestattet. Gastfahrer dürfen nur in Begleitung und mit Zustimmung eines Mitglieds die Bahn benutzen.
Nicht Mitgliedern ist das Fahren auf der Strecke untersagt. Es besteht zudem kein Versicherungsschutz.
4. Die Fahrtrichtung ist entgegen dem Uhrzeigersinn zu wählen.
5. Bei Ausfahrt aus der Boxengasse ist zu beachten dass kein anderes Fahrzeug gefährdet wird.
6. Denn schnelleren Fahrzeugen muss ein Überholen ermöglicht werden.
7. Jeder Fahrer hat sich so zu Verhalten, dass keine andere Person an Schaden kommt.
§ 2 Platzreinhaltung
1. Der Platz ist so zu verlassen wie er angetroffen wurde.
§ 3 Inventar
1. Das Inventar darf nicht zweckentfremdet werden und ist pfleglichste zu behandeln.
2. Jedes Mitglied ist, nach Rücksprache mit der Vorstandschaft, berechtigt das gesamte Inventar zu benutzen.
§ 4 Sonstiges
1. Bei Beschädigungen ist sobald wie möglich den Vorsitzende zu benachrichtigen.
2. Anordnungen der Vorstandschaft sind folge zu leisten.
3. Die Sorgfaltspflicht bei Kindern muss immer gewährleistet sein, da die Interessengemeinschaft nicht haftbar gemacht werden kann.
4. Unbefugten Personen dürfen während des Fahrbetriebes die Strecke nicht betreten
5. Bei Zuwiderhandlungen ist die Vorstandschaft berechtigt, im Verhältnis zum Verstoß eine geeignet
Maßnahme zu treffen.
6. Hunde sind immer anzuleinen
7. Das Grillen und Campieren ist nur mit Absprache gestattet.
DIE RC - MONSTERDRIVER
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Um den RC Monsterdrivern beitreten zu können, ist u.a. ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten
Die Entscheidung, ob ein Beitritt eines neuen Mitglieds möglich ist,
wird von den RC Monsterdrivern in einer Abstimmung gemeinschaftlich beschlossen (Mehrheitsbeschluss)
Jahresbeitrag 50,-